Liebe Gemeinde,
am 30. November 2025 wir für unsere Gemeinde ein neuer Gemeindekircherat gewählt. Mit dieser Wahl werden erstmalig alle Mitglieder des Gemeindekirchenrates neu gewählt, da mit der letzten Änderung des Ältestenwahlgesetzes die Möglichkeit einer Wahl nur der Hälfte der Mitglieder nach drei Jahren weggefallen ist. Gewählt werden die Gemeindekirchenratsmiglieder für eine Dauer von 6 Jahren.
Der Gemeindekirchenrat hat in seiner Sitzung im Mai beschlossen, die Anzahl der zu wählenden Mitglieder auf 5 zu reduzieren, da er nicht einschätzen konnte, ob sich bei einer Beibehaltung der bisher 8 Mitglieder genügend Kandidierende finden lassen.
Was machen die da eigentlich und kann ich das auch?
Informieren Sie sich hier über die Arbeit des Gemeindekirchenrates
Es wäre schön, wenn sich mindestens 9 Gemeindeglieder dazu entscheiden können, für die Wahl zu kandidieren, wobei die 4 Kandidierenden mit den wenigsten Stimmen Ersatzmitglieder wären, wenn sie mindesten 5% der abgegebenen Stimmen erreicht haben, und die Wahl annehmen. Ersatzmitglieder werden nach der Gemeindekirchenratswahl im Gottesdienst mit eingeführt und sind stimmberechtigt, wenn ein ordentliches Mitglied fehlt. Die Reihenfolge der Stimmberechtigung bestimmt sich aus der Anzahl der erhaltenen Stimmen.
Um einen Wahlvorschlag erstellen zu können, benötigen wir Wahlvorschläge aus der Gemeinde. Wahlvorschläge können alle Gemeindeglieder machen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Vorgeschlagen können alle zum Wahltag mindestens 18 Jährigen Gemeindeglieder, die konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht sind. Nach der Änderung des Ältestenwahlgesetztes müssen jetzt nicht mehr mindestens 10 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Es reicht die Unterschrift des Vorschlagenden. Bitte beachten Sie, dass die Vorgeschlagenen sich mit einer Kandidatur einverstanden erklären müssen. Daher ist es sinnvoll, keine Wahlvorschläge zu machen, ohne dies vorher geklärt zu haben.
Für den Wahlvorschlag und die Einverständniserklärung gibt es Formulare in der Küsterei und hier am Ende dieser Internetseite.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, dem 15. September 2025 in der Küsterei eingegangen sein.
Die Erklärung der Kandidierenden für die Bereitschaft zur Kandidatur bis zum Donnerstag, dem 25. September 2025.
Für den Wahltag selbst suchen wir noch Gemeindeglieder, die bereit sind, die Wahlhandlung zu unterstützen; die Wahlberechtigung im Wahlverzeichnis zu prüfen, den Stimmzettel auszuhändigen und entgegenzunehmen, sowie die Auszählung der Stimmen zu übernehmen. Der Wahlvorstand muss aus mindesten 3 Personen bestehen. Da immer zwei Personen bei der Wahlhandlung anwesend sein müssen, wäre ein größerer Wahlvorstand wünschenswert.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an, oder wenden sich an unsere Küsterei.
Für den Gemeindekirchenrat
Frank Simon
Wahlzeiten:
In der Josefskapelle an der Magdalenenkirche von 10 bis 17 Uhr.
Während des Gottesdienstes ruht die Wahlhandlung.
Ab 17:15 Uhr öffentliche Auszählung der Stimmen in der Magdlenenkirche.
Briefwahlunterlagen können ab Oktober in der Küsterei beantragt werden.
Zu dieser Wahl gibt es erstmalig die Möglichkeit einer Online-Wahl.
Sie startet Anfang November, sobald sie ihre Benachrichtigungen erhalten haben, ist sie möglich.
Die Wahlmöglichkeit endet eine Woche vor dem Termin der Urnenwahl, also am 23.11.2025 um 23.59 Uhr.